7: Waldstation

Quelle: Schlossbibliothek Ansbach

Die rechts abgebildete Waldordnung des Fürstentums Brandenburg-Ansbach aus dem Jahre 1692 fasst u. a. die seit dem Jahre 1528 getroffenen Regelungen zur Bewirtschaftung der fürstlichen, aber auch der in Gemeinde- und Privatbesitz befndlichen Waldgebiete zusammen.
So werden die Regeln für die Entnahme von Bauholz, Brennholz, Werkholz, Holz für die Köhlerei, die Wiederaufforstung, das Holzsammeln, ebenso wie das Sammeln von Eicheln geregelt. Außerdem werden die Gebühren für die einzelnen Verwendungen, sowie Strafen bei Verstößen zusammengefasst. Auch fndet man in dem Dokument Regelungen für die Hege (Wildschutz) und die Jagd.

Im Ort Geslau, als Beispiel, gab es nur vier Höfe, die einen eigenen Wald besaßen. Dagegen hatten und haben sechzehn Höfe Holzrechte, die zum Teil bis ins Jahr 1579 zurückreichen.

Schon 1786 schreibt Johann Bernhard Fischer in seiner Beschreibung des Fürstentums Ansbach: „Unter den vielen ansehnlichen Waldungen, sind […] mehrentheils mit Fichten bewachsen. Nur an einigen Orten fnden sich Eichen-, Buchen-, Birken-, Eschenund Forlnholz“ (Forle: süddt. Föhre, Kiefer)“. Die Fichte war also schon im ausgehenden 18. Jahrhundert der „Brotbaum“ in der Forstwirtschaft.
Auf der Karte der Uraufnahme sind in Geslau und Umgebung auch die ehemaligen Besitzungen geistlicher Herrschaft vermerkt. Ab circa 1802 wurde in Bayern der Besitz kirchlicher Güter säkularisiert. Große Teile dieser Wälder im Raum östlich Rothenburgs sind heute Staatsforst, während sie noch im 19. Jahrhundert im Besitz des Johanniterklosters oder des Spitales von Rothenburg waren.

Die Privatwaldbesitzer und die Rechtler von Geslau schlossen sich ab 1961 in der Forstbetriebsgemeinschaft Rothenburg zusammen. Dagegen bilden die Rechtler von Gunzendorf und ein Rechtler aus Geslau eine bis heute eigenständige Gemeinschaft.

Klimawandel und Waldumbau

Das Satellitenbildoverlay zeigt die Veränderungen von 1986 (Landsat) zu 1991 (MIR). An den roten Flächen unter Wald erkennt man die Waldschadensflächen, die durch Wiebke entstanden.

Spätestens im 20. Jahrhundert wurde die Fichte aber infolge der Anfälligkeit gegen Schädlinge wie den Borkenkäfern, der vergleichsweise geringen Widerstandfähigkeit gegen stärker werdende Stürme und Extremwetterereignisse wie beispielsweise die Orkantiefs Wiebke (Februar 1990) oder Lothar (Dezember 1999) zum Problembaum.

Schadensfläche bei Neusitz im Jahr 2002, 12 Jahre nach Wiebke.

Als Ursachen der immensen Sturmschäden diskutierte man Unterschiedliches:
a) Globale klimatische Veränderungen, die kräftigere Stürme hervorrufen,
b) Schädigung der Bäume durch Schädlinge wie Borkenkäfer, die die Bäume anfälliger werden lässt,
c) Umgestaltung der Landschaft, wobei das Schaffen größerer landwirtschaftlicher Flächen bei der Beseitigung von Heckenreihen, zu höheren Windgeschwindigkeiten führt,
d) Durchfeuchtung des Bodens,
e) Das Relief
f) und die Zusammensetzung des Forstes (Kronenschluss) sowie das Alter der Bäume

Die obige Schadensfläche war 2002 eine Versuchsfläche

Durch den Klimawandel ist bereits jetzt ein Großteil der Standorte außerhalb der Klimahülle der Fichte (zu warme, zu trockene Standorte).

Besonders häufg von Schäden betroffen ist der Nadelbaum Fichte, der zum Weichholz zählt;

 

 

 

 

 


Weitere Informationen

Bayerischer Staatsforstbetrieb Rothenburg

Gemeinde Steinsfeld