Steige und Hof
Der ursprünglich Hof zum Spyrbome oder auch Hof zum Spyrbaum genannte Speierhof hat seinen Namen von dem Grenzbaum, dem Speierling, der dort an der Grenze zwischen den drei Hoheitsgebieten Markgrafschaft Ansbach im Norden und Osten, der Grafschaft Hohenlohe Schillingsfürst im Süden und dem Gebiet der freien Reichsstadt Rothenburg im Westen. Er hatte auch damals in der Gemeinde Kirnberg schon seine eigene Markung, die fraischliche Zugehörigkeit, also die gerichtliche Zuordnung, war allerdings umstritten. Da zwar ein Vertrag zwischen Ansbach und Rotheburg existierte, Schillingsfürst diesem aber nicht zustimmte, führte dies zu einem Papierkrieg, durch welchen nach einer Klage die Fraisch doch außergerichtlich an Schillingsfürst fiel. Zu diesen Zeiten hatten die Bewohner dort sehr unter der teilweise doppelten Bestrafung durch die Unklarheit der Zuständigkeit gelitten.
Zusätzlich wechselte der Speierhof auch Anfang des 19. Jahrhunderts die Gemeindezugehörigkeit von Kirnberg nach Gastenfelden. Dies wurde 1855 allerdings wieder zurückgenommen.
Auch hatte der Hof wechselnde Eigentümer, bei welchen oftmals unklar ist, ob nur neue Grundholden den Hof übernahmen oder ob er verkauft wurde. Bei seiner ersten Nennung 1330 gehörte er Katharina von Kirnberg. Nach einer Vererbung wurde er an Heinrich Toppler, den damaligen Bürgermeister der Reichsstadt Rothenburg, verkauft, welcher ein Lehen an den Nürnberger Burggrafen vergab. Bis zum 30-jährigen Krieg wurde der Hof dann noch einige Male vererbt bzw. verkauft und da er an dessen Ende 1648 verlassen und halb verfallen war, wurde das eine der beiden Häuser abgerissen. Das andere wurde mit den wenigen vorhandenen Mitteln wieder aufgebaut. Erst ab 1683 bewirtschafteten wieder zwei Bauern den Hof. Die Bodenqualität ist allerdings nicht allzu gut, da der Boden trotz des naheliegenden Sees nicht aus Löß/Lößlehm, sondern aus Schilfsandstein besteht.
Heute gehört Speierhof zur Gemeinde Gebsattel, da Kirnberg zu dieser gezogen wurde. Kirchlich gesehen bleibt die Zugehörigkeit allerdings bei Gastenfelden.
Die Speiersteige, die auch jetzt noch an Speierhof vorbeiläuft, war damals eine bedeutende Handelsroute.
Geteilte Herrschaftsverhältnisse und Landesvergleich
In den 16-Punkte-Berichten aus dem 17. Jahundert wurde der Bestand der Güter und den Flurstücken erfasst.
Dabei gab es in Geslau 6 verschiedene Grundherren, die für die sogenannte niedere Fraisch (niedere Gerichtsbarkeit) zuständig waren und die Grundabgaben erhielten. Die hohe Fraisch oder auch die Blutfraisch oblag dem Landesherren, dem Fürsten von Ansbach, vertreten durch das Kastenamt Colmberg. In einigen Dörfern waren es wesentlich mehr Grundherren, in Stettberg beispielsweise 11, in anderen z. B. Gunzendorf wesentlich weniger.
Diese sogenannte geteilte Herrschaft führte immer wieder zu Problemen und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Herrschaftshäusern wie beispielsweise Brandenburg-Ansbach und Hohenlohe-Schillingsfürst. Nur einige Beispiele:
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„Prozess vor dem Reichshofrat in Sachen Hohenlohe-Schillingsfürst gegen Brandenburg-Ansbach wegen Festnahme von Untertanen im Fall der Schwängerung der Maria Rauhbächer durch Hans Keidel aus Gunzendorf.“ (Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 60 Bü 1562) Die außerehelichen Beziehungen wurden zur damaligen Zeit als Vergehen unter dem Begriff der sogenannten „Fornifikation“ bestraft und waren eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle. Rechter (2012) hat in seiner Ortsgeschichte von Geslau zahlreiche solcher Fälle bei den einzelnen Anwesen aufgenommen.
- „Differenzen wegen des vom Oberamt Colmberg beanspruchten Rechts zur Feuerschau und Kaminfegerei in Häusern von h.-schillingsfürstischen Ungertanen zu Gunzendorf und Geslau; Beilegung der Differnzen auf einer Konferenz in Ansbach; […]“ (Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentrlarchiv Neuenstein Sf 5 Bü 572)
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„Differenzen wegen des Rechts zum Salpetergraben in Häusern hohenlohischer Untertanen zu Gunzendorf, Gastenfelden, Brunst, Eckartsweiler und Schwand“ (Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Sf 5 Bü 553).
Dieser Salpeter war u. a. für Schießpulver notwendig und wurde aus dem Boden und den Mauern von Ställen und Wohnhäusern gewonnen. Er bildete sich aus im Boden vorhandenem Kalk und den nitrathaltigen Ausscheidungen von Tieren und Menschen. „Salpetersieder war ein nicht sesshafter Beruf, er musste durchs Land von Dorf zu Dorf ziehen und mit Vollmacht der Landesherren die Anwesender Bauern durchwühlen. Der Salpetersieder durfte die Böden von Stuben und Kammern aufreißen, Mauerstücke herausbrechen, Balken absägen und die salpeterhaltigen Teile mitnehmen.“ (wikipedia)
Nachdem 1791 das Fürstentum Ansbach an das Königreich Preußen unter König Friedrich Wilhelm abgetreten wurde wurden 1796 unter Friedrich Wilhelm II und 1803 unter Friedrich Wilhelm III Verträge zwischen dem Königreich Preußen und der Herrschaft Schillingsfürst geschlossen, um die Grenzziehung zwischen beiden Gebieten zu bereinigen und Besitzungen sowie Untertanen im jeweils fremden Herrschaftsgebiet zu wechseln.
Im Zeitraum von 1798 bis 1804 fand durch eine gemeinsame Kommission aus preußischen und schillingsfürster Teilnehmern die sog. Versteinung der neuen Grenze zwischen beiden Fürstentümern statt und wurde protokolliert. Der Großteil dieser Grenzsteine ist noch heute auffindbar.
Weitere wichtige Punkte des Ratifikationsvertrages waren
- die wechselseitige Abtretung der Justiz-, Kirchen-, Finanz-, Polizei- und Militärverwaltung auf den jeweiligen Gemarkungen
- die Möglichkeit der Beibehaltung der Religion der wechselnden Bevölkerung
- insgesamt werden von einem Tag auf den anderen 65 preußische Untertanen auf Schillingsfürster Gebiet zu Schillingsfürster Untertanen und 122 Schillingsfürster Untertanen auf preußischem Gebiet zu preußischen Untertanen, zusammen mit ihrem Besitz
- Für den Wechsel werden an Schillingsfürst Ausgleichszahlungen in Höhe von abgrundet 178.721 Gulden fällig.
Am 24. Februar 1803 mussten die wechselnden Untertanen von Schillingsfürst in Schillingsfürst erscheinen und bekamen offiziell eröffnet, „daß von nun an nicht blos wie bisher mit der Landeshoheit, sondern auch mit allen gutsherrlichen Rechten gänzlich dem Königl. Hause Preußen angehörten“ und zur Treue gegenüber dem neuen Herren aufgefordert. Ebenso mussten die wechselnden preussischen Untertanen zu einem anderen Termin erscheinen.
Dass dieser Wechsel nicht unumstritten war beweist die „Beschwerde des Leonhard Mack, hohenlohischer Schultheiß zu Gunzendorf, und des Johann Leonhard Ballmann namens aller hohenlohischer Untertanen zu Gunzendorf über die Abtretung ihrer Steuerpflicht an das preußische Amt Kolmberg.“ aus dem Jahre 1792. (Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 155 Bü 117)
Im Jahr 1806 wird die Region zusammen mit weiten Teilen des heutigen Mittelfranken und Unterfranken dem Königreich Bayern angegliedert. Dies war eine Folge des Friedens von Lunéville (1801) zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich sowie des Reichsdeputationshauptschlusses (1803). Aus beiden Verträgen, die Ergebnisse des beendeten Zweiten Koalitionskrieges gegen Napoleon waren, ergaben sich als Entschädigung der Fürsten für an linksrheinisch abgetretene Gebiete
Infolge der Säkularisierung mussten Kirchen und Klöster einen Großteil ihres Besitzes abgeben. Dieser ging in das Eigentum des „Königreiches Bayern“ über.
Bezeichnungen wie beispielsweise „Johanniterholz“, „Spitalholz“ und „Klosterwald“ erinnern an die ehemaligen Besitzer.
Im Zeitraum von 1809 bis 1864 fand in Bayern die Uraufnahme statt, die eine
flächendeckende Vermessung mit einer Nutzungskartierung der Flurstücke und Zuordnung zu den jeweiligen Hofstellen umfasste. Der Ausschnitt der Vermessungskarte von Geslau aus dem Jahr 1834 (nächste Seite) zeigt Geslau und einen Teil der Flur. Die Flurstücke weisen zum Teil die bis zur Flurbereinigung im 20. Jahrhundert typische Langstreifenflur (auch: Riemenflur) auf.
Gerade im Bereich des Speierhofes verzahnen sich die unterschiedlichen Ansprüche auf das Gebiet. Dies dokumentiert sich in den Grenzsteinen: einerseits sind zu finden die nicht mehr gültigen Grenzsteine der Hohenlohische/Preußischen Grenze. Andererseits findet man Grenzsteine des Königlichen Waldes (Bayern) bzw. noch heute gültige Waldgebiete der Stadt Rothenburg.
Diese Vermessung war Grundlage einer Besteuerung und führte zur späteren Ablösung der Abgaben an die ehemaligen Grundherren. Diese Ablösung in Form von Zahlungen an die früheren Grundherren führten sicherlich bei den Bauern zu Schwierigkeiten. Zahlreiche Konkurse und Versteigerungen aus jener Zeit sind in den amtlicher Dokumenten erfasst.
Diese und weitere Ursachen führten zur ersten Auswanderungswelle nach Nordamerika
Aus Geslau selbst konnte in der Auswandererdatei Castlegarden (USA) nur das Ehepaar Magdalena Gesch (46 J.) und Simon Gesch (55 J.) vermerkt, die über Bremen mit dem Shiff Cumberland im Jahr 1845 in die USA auswandern wollten. Der tragische Eintrag für beide lautetet schlicht „Died on Board“ und gibt für beide die Berufsbezeichnung „Farmer“ an. Wahrscheinlich stimmt diese Berufsbezeichnung nicht, denn in der Häusergeschichte von Rechter (2013) ist dieser Name nicht verzeichnet.
Wie in unterschiedlichen Quellen recherchiert wurde, handelt es sich bei den Auswanderern sowohl um Handwerksmeister und Landwirte genauso wie Landarbeiter, ledige weibliche Personen (mit) Kind , genauso wie ganze Familien. Einige Beispiele:
2015 wurden, finanziert durch Gemeinden und Spender, insgesamt acht Replikate aufgestellt der Versteinung von 1804 , darunter das „Geslauer“ Exemplar bei Oberbreitenau (siehe unten rechts) und das Gebsatteler Exemplar an der Abzweigung beim Speierhof. Sowohl Originale wie auch die Replikate tragen auf preußischer Seite die Aufschrift „PG“, auf Schillingsfürster Seite die Aufschrift „HG“.
Weitere Informationen
Im Bereich der Speierhofkreuzung verzahnen sich auf sehr engem Raum und sehr kompliziert die Gebiete dreier Gemeinden!